Studierendenpreis

Der Landesbeirat Holz Baden-Württemberg e.V. stiftet entsprechend seiner Satzungsziele einen Studierendenpreis für herausragende Beiträge

  • zur Innovation im Holz- und Holzhybridbau,
  • zur Innovation in der Holzverwendung,
  • zur regionalen Wertschöpfung aus Holz,
  • für interdisziplinäre, digitale und strukturelle Prozessanregungen sowie
  • zur Weiterentwicklung der holzbasierten Baukultur.

Der Preis steht unter der Schirmherrschaft von Peter Hauk MdL, Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg, der zudem die Preisverleihung vornehmen wird. Die Holzbau-Offensive BW und die Clusterinitiative Forst und Holz des Landes begleiten die Auszeichnung.

Stiftungszweck

Das Potential der Studierenden und ihrer Arbeiten an den Hochschulen des Landes zur Nutzung von Holz im Sinne der Auslobung dieser Stiftung soll einer größeren Öffentlichkeit zugänglich und sichtbar werden. Insbesondere soll dadurch der öffentliche Diskurs über Wege aus dem Klimawandel und der Transformation von Planungs- und Produktionsprozessen zu einer klimafreundlicheren Baukultur unter besonderer Berücksichtigung des Roh- und Werkstoffs Holz im Sinne einer Bauwende angeregt werden.

Der Studierendenpreis Innovative Holzverwendung und Holzbau Baden-Württemberg 2025 wird in zwei Kategorien vergeben:

  • Arbeiten im Rahmen von innovativen Lehr- und Lernformaten
  • Erfolgreiche Abschlussarbeiten

In der Kategorie Arbeiten im Rahmen von innovativen Lehr- und Lernformaten werden studentische (Gruppen-) Arbeiten, die auf Grundlage eines innovativen Lehrformats entstehen, prämiert.

  • Die einzureichenden Arbeiten sind
    • das Ergebnis einer Studienarbeit,
    • im Grundstudium eines Bachelorstudiengangs,
    • mit einer praxisbezogenen konkreten Aufgabenstellung,
    • die die Verwendung von Holzbauprodukten auf ungewöhnliche Weise zeigt.
  • Die einzureichenden Arbeiten sollen von Vorurteilen und Bedenken freie Ansätze aufzeigen, dabei den Werk- und Baustoff Holz in gestalterischer wie technischer Hinsicht materialgerecht einsetzen.

Für diese Kategorie werden insgesamt 10.000 Euro ausgelobt. Die Preise werden als Einmalzahlung von jeweils 1.000 gewährt.

In der Kategorie Erfolgreiche Abschlussarbeiten werden erfolgreich abgeschlossene Bachelor- und Masterarbeiten, die zwischen dem 1. Mai 2023 und dem Einreichungsende fertiggestellt und benotet wurden, gewürdigt.

Für diese Kategorie sind die Preise wie folgt dotiert:

Bachelorarbeiten:        1.000 Euro
Masterarbeiten:            2.000 Euro

Je Abschlussform werden bis zu drei Preise vergeben. Die Preise werden als Einmalzahlung gewährt.

Teilnahmeberechtigte

Aufgefordert sind für die Kategorie Innovative Lehr- und Lernformate alle Studierenden in Baden-Württemberg, die sich in ihrem Studium auf die Holzverwendung und das Bauen mit Holz bezogen sehen und verstehen.

In der Kategorie Erfolgreiche Abschlussarbeiten können Arbeiten von Studierenden und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen baden-württembergischer Hochschulen aller Fachrichtungen eingereicht werden.

Es besteht für beide Kategorien ausdrücklich Interesse an Querschnittsthemen und auf den ersten Blick fachfremd erscheinenden, möglicherweise interdisziplinären Betrachtungen und Herangehensweisen.

Bewerbungsunterlagen

Einzureichen sind folgende Unterlagen (als PDF-Datei):

Kategorie Innovative Lehr- und Lernformate

  • pro Arbeit maximal zwei „digitale Tafeln“ im Format DIN A1 (druckfähige PDF/ X3-Datei in Hochformat). Um eine umfassende Beurteilung durch die Jury zu ermöglichen, sollen die Tafeln nach Möglichkeit ausführliche Darstellungen in Form von Entwurfs-, Ausführungs- und Detailzeichnungen (in üblichen Maßstäben), einen kurzen Erläuterungsbericht sowie ggfs. Fotos (inkl. Urhebernennung) enthalten.

Kategorie Erfolgreiche Abschlussarbeit

  • die entsprechende Abschlussarbeit als pdf-Datei einschl. einer Zusammenfassung des Ergebnisses (zusätzlich zum Abstract der Abschlussarbeit; max. zwei DIN-A4-Seiten)
  • Empfehlungsschreiben der Hochschule und Begutachtung der Arbeit durch den/die Erstbetreuende/n

Die Teilnehmer geben mit der Einsendung ihr Einverständnis, dass die Unterlagen mit Namensnennung vom Auslober im Rahmen der Durchführung des Studierendenpreises Innovative Holzverwendung und Holzbau Baden-Württemberg 2025 ausgestellt und veröffentlicht werden können.
Die Zuordnung der eingereichten Arbeiten in die jeweilige Kategorie ist mit anzugeben. Eine Anonymisierung der Unterlagen ist nicht erforderlich.

Darüber hinaus sind einzureichen:

Teilnahme- und Urhebererklärung mit Angabe von Namen der Projektbeteiligten (Studierende, Betreuende, ggfs. Sponsoren, Fotograf etc.), Kontaktperson und Anschrift der Hochschule.

Einverständniserklärung

Die Verfasserinnen und Verfasser einer Arbeit erklären sich durch ihre Teilnahme am Wettbewerb mit dem Inhalt der Auslobung und ihren Bestimmungen einverstanden. Sie versichern, das uneingeschränkte Urheberrecht im Sinne der wissenschaftlichen Regularien an den eingereichten Unterlagen zu haben.

  • Nutzung: Die eingereichten Arbeiten dürfen vom Landesbeirat Holz BW e.V. zum Zwecke der Veröffentlichung in jedweder Form vollumfänglich unter Namensnennung der Verfasserinnen und Verfasser genutzt werden. Hierfür stellen die Teilnehmenden die eingereichten Unterlagen und Bestandteile der eingereichten Arbeiten unentgeltlich und frei von Rechten Dritter räumlich und zeitlich unbegrenzt zur Verfügung. Alle sonstigen Rechte nach dem Urheberrechtsgesetz verbleiben bei den Verfasserinnen und Verfassern.

Bewerbungsfrist

Formlose Anträge mit Anlagen sind online (als PDF-Datei) bis zum 1. März 2025 zu richten an info@holz-bw.de. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte ebenfalls an diese Mailadresse.

Auswahlverfahren

Die Einreichungen werden durch eine unabhängige Jury geprüft und bewertet, anschließend dem Landesbeirat zur Würdigung vorgeschlagen. Der Vorstand des Landesbeirates entscheidet über die Auswahl und Vergabe auf Basis der Ziele der Vereinssatzung. Bewertungskriterien sind

  • der Innovationscharakter der Arbeit,
  • die Tragweite der von ihr ausgehenden Impulse für die regionale Wertschöpfung, den Klimaschutz und die Gesellschaft.

Jury

Die Jury bilden InhaberInnen der Stiftungsprofessuren der Holzbau-Offensive Baden-Württemberg zusammen mit Prof. Ludger Dederich, Hochschule Rottenburg, als Vertreter des Landesbeirates Holz Baden-Württemberg e.V.

Ausschluss des Rechtswegs

Das gesamte Verfahren wird unter Ausschluss des Rechtswegs durchgeführt. Die Jury ist unabhängig und tagt unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Ihre Entscheidung ist nicht anfechtbar.


FAQ – Studierendenpreis 2025

Teilnahmeberechtigung

1. Dürfen nur Studierende einreichen, oder auch Lehrende?

Nur Studierende dürfen einreichen. Lehrende können keine Arbeiten einreichen.

2. Können alle Hochschulen / Universitäten in Baden-Württemberg Beiträge einreichen?

Ja, sämtliche baden-württembergischen Hochschulen und Universitäten sind teilnahmeberechtigt.

3. Gibt es eine Begrenzung der Anzahl eingereichter Arbeiten pro Hochschule, Fachbereich oder Institut?

Nein, es gibt keine zahlenmäßige Begrenzung.

4. Muss die Bewerbung über den Lehrstuhl erfolgen?

Nein, die Unterlagen müssen direkt von den Studierenden eingereicht werden.

Einzureichende Unterlagen & Abgabeformat

5. Welche Unterlagen müssen für die Kategorie „Innovative Lehr- und Lernformate“ eingereicht werden?

Maximal zwei digitale Tafeln im DIN A1-Format als druckfähige PDF/X3-Datei (Hochformat). Die Tafeln sollten Entwurfs-, Ausführungs- und Detailzeichnungen, einen kurzen Erläuterungsbericht sowie ggf. Fotos mit Urhebernennung enthalten.
Nach der Auswahl durch die Jury werden die potenziellen Preisträgerinnen und Preisträger informiert. Diese sollen dann ein aussagekräftiges DIN A1- Poster für die Preisverleihung und die anschließende Publikation erstellen. Zusätzlich erhalten sie ein Formular zur Urhebererklärung und den Nutzungsbedingungen, das sie gemeinsam mit dem Poster zurücksenden.

6. Welche Unterlagen müssen für die Kategorie „Erfolgreiche Abschlussarbeiten“ eingereicht werden?

Die vollständige Abschlussarbeit als PDF-Datei inkl. einer zusätzlichen Zusammenfassung des Ergebnisses (max. 2 DIN-A4-Seiten). Zudem ist ein Empfehlungsschreiben der Hochschule sowie die Begutachtung der Arbeit durch die Erstbetreuung erforderlich.
Nach der Auswahl durch die Jury werden die potenziellen Preisträgerinnen und Preisträger informiert. Diese sollen dann ein aussagekräftiges DIN A1- Poster für die Preisverleihung und die anschließende Publikation erstellen. Zusätzlich erhalten sie ein Formular zur Urhebererklärung und den Nutzungsbedingungen, das sie gemeinsam mit dem Poster zurücksenden.

7. Gibt es eine Vorlage für die Teilnahme- und Urhebererklärung?

Ja, die Preisträger erhalten mit der Benachrichtigung ein entsprechendes Formular.

8. Bezieht sich die Urhebererklärung auf die gesamte Abschlussarbeit oder nur auf die eingereichten Unterlagen?

→ Die Urhebererklärung bezieht sich auf die DIN A1-Plakate (siehe Frage 5 und 6), die auf dem Fachkongress ausgestellt und anschließend auf der Website des Landesbeirat Holz BW e.V. (https://holz-bw.de/) veröffentlicht werden. Die Abschlussarbeit selbst wird nicht veröffentlicht.

9. Erfolgt die Abgabe des Empfehlungsschreibens separat durch die Betreuungsperson oder zusammen mit den Bewerbungsunterlagen?

Das Empfehlungsschreiben soll zusammen mit den übrigen Unterlagen eingereicht werden.

Veröffentlichung & Nutzung der Arbeiten

10. Welche Rechte müssen Studierende an ihren Arbeiten einräumen?

Die eingereichten Unterlagen (die DIN A1-Plakate) dürfen vom Landesbeirat Holz BW e.V. unter Namensnennung der Verfassenden vollumfänglich und unentgeltlich veröffentlicht werden (siehe auch Antwort zu 8.). Die Rechte an der vollständigen Abschlussarbeit bleiben bei den Verfassenden.

11. Können Arbeiten eingereicht werden, die Teil eines laufenden Forschungsprojekts sind?

Ja, aber die eingereichten DIN A1-Plakate müssen so gestaltet sein, dass sie ohne Einschränkungen veröffentlicht werden können. Falls bestimmte Inhalte aus Forschungsprojekten nicht öffentlich gemacht werden dürfen, müssen diese auf den Plakaten weggelassen oder umschrieben werden.

Sonstiges

12. Gibt es Vorgaben zu Abgabeform, Inhalt oder Umfang der Einreichungen?

Ja, siehe Fragen 5 und 6 zur jeweiligen Kategorie.

13. Wie werden die Arbeiten bewertet?

Die Beurteilung erfolgt durch eine unabhängige Jury anhand der in der Ausschreibung genannten Kriterien:

Innovationscharakter der Arbeit

Tragweite der von ihr ausgehenden Impulse für regionale Wertschöpfung, Klimaschutz und Gesellschaft

14. Ist der Rechtsweg ausgeschlossen?

Ja, das gesamte Verfahren erfolgt unter Ausschluss des Rechtswegs. Die Juryentscheidungen sind endgültig und nicht anfechtbar.

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner